Contact
  • Contact us by Facebook
  • Contact us by Twitter
  • Contact us by Email
  • Help

News

Most Wanted Onlineshops

sobu, der neue Onlinedienst der Post CH AG, sucht den beliebtesten Onlineshop der Schweiz. Jetzt bewerben und 5000 Franken gewinnen.

So bist du dabei: Lade vom 10. April bis 31. Dezember 2013 auf der Facebook-Seite von sobu.ch das Logo deines Onlineshops hoch. Vom 1. - 31. Januar 2014 wählen die User ihre Lieblingsshops. Der Onlineshop mit den meisten Stimmen gewinnt und erhält die Shop-Anbindungskosten im Wert von 5000 Franken.

Was erwartet die Gewinnershops?

Platz 1: 5000 Franken
Dem Shop mit den meisten Stimmen bietet sobu die Möglichkeit, sich kostenlos an sobu anzubinden.

Platz 2: 2000 Franken
Der zweitplatzierte Shop erhält eine Ermässigung von 2000 Franken auf die Shop-Anbindungskosten.

Platz 3: 1000 Franken
Dem Bronzegewinner schenkt sobu CHF 1000 Franken der Shop-Anbindungskosten.


Jetzt mitmachen


Teilnahmebedingungen

Mit der Publizierung des Logos auf der Facebook-Seite von sobu akzeptiert der Onlineshop die nachstehenden Teilnahmebedingungen.

Mitmachen können Onlineshopbetreiber mit Sitz in der Schweiz, die sich an die Onlineplattform sobu anbinden möchten und am 10. April 2013 noch nicht an sobu angebunden waren. Teilnahmeschluss ist der 31. Dezember 2013. Die User entscheiden vom 1. bis 31. Januar 2014, welche drei Onlineshops gewinnen. Die Gewinnershops werden im Februar 2014 schriftlich informiert. Die Beträge werden den Gewinnern nicht ausbezahlt!
Die hochgeladenen Shops sowie der Wettbewerb werden vom Onlineteam der Schweizerischen Post überwacht. Post CH AG ist berechtigt, einzelnen Shops die Teilnahme am Wettbewerb zu verweigern.

Post CH AG ist jederzeit berechtigt, den Wettbewerb vorzeitig abzubrechen oder bei begründetem Manipulationsverdacht einen teilnehmenden Onlineshop vom Wettbewerb auszuschliessen oder manipulierte Stimmen nicht zu zählen.

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst Post CH AG jegliche Haftung im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb aus.

Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Es ist ausschliesslich das Schweizer Recht anwendbar.

zurück